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Wichtiger Hinweis:
Diese AGB stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Für maximale Rechtssicherheit (insb. Vergütung, Kündigung, Haftung) sollte eine juristische Prüfung erfolgen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der
Tagespflege Schönwalde (nachfolgend „Tagespflege“ genannt), die gegenüber Pflegebedürftigen, Angehörigen oder sonstigen Vertragspartnern erbracht werden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die Tagespflege bietet eine teilstationäre Betreuung für ältere Menschen an.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
Betreuung und Beschäftigung während des Tages
Strukturierte Tagesabläufe
Aktivierende Angebote (z. B. Gedächtnistraining, Bewegung, soziale Aktivitäten)
Verpflegung im Rahmen des Tagespflegeangebots
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Betreuungsvertrag.
Ein Betreuungsvertrag kommt zustande, wenn:
ein schriftlicher Vertrag zwischen der Tagespflege und dem Pflegebedürftigen bzw. dessen gesetzlichem Vertreter geschlossen wird und
die Aufnahme durch die Tagespflege bestätigt wurde.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Die Teilnahme an Angeboten der Tagespflege ist freiwillig.
Jeder Gast entscheidet – entsprechend seiner Möglichkeiten – selbst, an welchen Aktivitäten er teilnehmen möchte.
Die Betreuung erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse, des Gesundheitszustands und der Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen.
Die Öffnungszeiten sowie die vereinbarten Besuchstage ergeben sich aus dem Betreuungsvertrag bzw. aus individuellen Absprachen.
Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Kosten für die Tagespflege richten sich nach dem vereinbarten Betreuungsvertrag.
Leistungen der Pflegeversicherung werden – soweit möglich – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, sind vom Pflegebedürftigen bzw. dessen Kostenträger zu tragen.
Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige sind verpflichtet,
relevante gesundheitliche Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen,
Änderungen des Gesundheitszustands unverzüglich anzuzeigen,
notwendige Unterlagen (z. B. Pflegegrad, Bescheide) bereitzustellen.
Die Tagespflege haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Eine geplante Abwesenheit sollte der Tagespflege möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.
Regelungen zu Ausfallkosten ergeben sich aus dem individuellen Betreuungsvertrag.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf dieser Website zu entnehmen.
Die Kündigungsfristen und -bedingungen richten sich nach dem geschlossenen Betreuungsvertrag.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Tagespflege behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen.
Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.